Preisverhau adé? Die EU-Wettbewerbskommission bastelt an einer neuen Vertikal-Richtlinie, die ab Juni 2022 das Thema Preisgestaltung durch den Einzelhandel festlegen soll. Dabei wird jetzt auch über ein Tabu diskutiert: Dürfen Hersteller künftig eine Untergrenze bestimmen, zu der Händler mit Preisen werben? Was mit dem Unter-Einstandspreis-Gesetz misslang, könnte nun der sogenannte MAP, der „Minimum Advertised Price“ bringen. Die Ladenpreise blieben weiterhin im Ermessen des Einzelhandels, doch mit Kampfpreisen unterhalb einer von den Herstellern festgelegten Grenze dürften die Händler dann nicht mehr werben.
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