Es wird der brutalste Überlebenskampf der Branche aller Zeiten. Mit dem zweiten Lockdown für Gastronomie und Hotels spitzt sich die Lage der Lieferanten dramatisch zu – mittlerweile bis 10. Januar 2021. Zugleich wird der Protest von Volkswirten und Ökonomen lauter, die den Sinn der (einseitigen) Aktion bezweifeln und Haushaltsdisziplin anmahnen. Was ging und was geht noch?
Systemrelevanz
Bayerns Schattenkanzler/-König Markus Söder (CSU) als Heilsbringer der Branche? Das war bis März 2020 nicht absehbar. Dann aber postulierte der Ministerpräsident über Nacht die Systemrelevanz des GFGH – und seine Länderkollegen konnten nicht mehr anders. Am 23. März entschied das Bundeskabinett, dass neben der Landwirtschaft auch die gesamte Ernährungsindustrie zur „systemrelevanten Infrastruktur“ gehört.
Insolvenzanträge aussetzen
Im März wurde auch die Insolvenzantragspflicht für die Geschäftsleiter von Unternehmen ausgesetzt, die infolge der COVID-19-Pandemie insolvent wurden und dennoch Aussichten haben, sich mit staatlichen Hilfsangeboten oder auf andere Weise zu sanieren. Die Aussetzung der Antragspflicht lief am 30. September 2020 aus, wurde dann aber bis zum 31. Dezember 2020 verlängert – aber nur für Unternehmen, die infolge der COVID-19-Pandemie überschuldet sind, ohne zahlungsunfähig zu sein.
Biersteuer-Stundung
Seit März und erstmal bis Jahresende können sich Brauereien unter bestimmten Bedingungen die Biersteuer stunden lassen. Bis Mitte November gab es 407 Stundungsanträge mit einem Gesamtvolumen von rund 60,5 Mio Euro. 34 Mio Euro davon wurden allerdings schon wieder zurückbezahlt (INSIDE 865).
Steuererleichterungen
Zum 1. Juli wurde die Mehrwertsteuer allgemein von regulär 19 auf 16%, beim ermäßigten Satz von 7 auf 5% gesenkt – bis Ende des Jahres. Zugleich sank er für Speisen in Restaurants und Gaststätten von 19 auf 7% (bis 30. Juni 2021). Außer-Haus wurde bislang ohnein nur mit 7 % versteuert. Durch die allgemeine Mehrwertsteuersenkung gelten die 5% in beiden Fällen auch für Gastronomen - zumindest bis Ende 2020.
Kurzarbeit
Aufstockungszahlungen zum Kurzarbeitergeld, die Unternehmen zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 geleistet haben, bleiben steuerfrei. Voraussetzung ist, dass Aufstockungsbetrag und Kurzarbeitergeld zusammen 80% des ausgefallenen Arbeitsentgelts nicht übersteigen. Wird mehr gezahlt, muss der darüber hinaus gehende Teil versteuert werden.
2. Lockdown: Hilfen für die Gastronomie/Hotellerie
Mit der November-/Dezember-Hilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließung in Höhe von 75% des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November und Dezember 2019 gewährt. Brauereien mit eigener, in einer GmbH gebündelter Gastronomie schauen ins Ofenrohr. Allein die Novemberhilfe hat ein Volumen von rund 15 Mrd Euro, die Dezemberhilfe beläuft sich auf ca. 4,5 Mrd Euro pro Woche der Förderung.
2. Lockdown: Hilfen für indirekt Betroffene
Der Zugang zu den Überbrückungshilfen für November/ Dezember 2020 gilt auch für Unternehmen, die im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat einen Umsatzeinbruch von mindestens 40% erlitten haben und keinen Zugang zur Novemberhilfe und/oder Dezemberhilfe hatten. Ansonsten bleibt es bei der Zugangsschwelle von 50% Umsatzrückgang für zwei aufeinanderfolgende Monate bzw. 30% seit April 2020. Der Förderhöchstbetrag pro Monat wird von bisher 50.000 Euro auf 200.000 Euro erhöht und kommt jetzt nicht mehr nur für kleinen und mittleren Unternehmen zugute, sondern allen Unternehmen bis maximal 500 Mio Euro Jahresumsatz. Die Überbrückungshilfe III soll vor allem die Fixkosten decken. Sie wurde bis Ende Juni 2021 verlängert. Es handelt sich um direkte Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Wie geht es ab Januar weiter?
Stand Donnerstag dieser Woche hat der Bund klargemacht, dass man geschlossene Betriebe anders als im November und Dezember ab Januar nicht mehr nach Umsatz entschädigen werde. Statt am Umsatz könnten sich die Hilfen künftig an den Fixkosten orientieren, heißt es von Seiten der Regierung.
Artikel aus INSIDE 866