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MHD-Ware: Wer Erstattung bekommt

Ende letzter Woche hatte Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) noch mit Aussagen zu einer mutmaßlichen Regierungsentscheidung irritiert, wonach Brauern eine Warenwertabschreibung von 100 Prozent auf verderbliche Ware gewährt werden solle. Eine schnelle Bestätigung gab es Ende letzter Woche dafür nicht - mittlerweile aber doch.

U.a. heißt es in einem offiziell publizierten Wortlaut der Bundesregierung:

Für Einzelhändler wird die Abschreibungsmöglichkeit unter Ziffer 4 der förderfähigen Maßnahmen unter den folgenden Voraussetzungen auf das Umlaufvermögen erweitert, sofern es sich um Wertverluste aus verderblicher Ware oder sonst einer dauerhaften Wertminderung unterliegenden Ware (...) handelt.

Die Sonderregelung kann in Anspruch genommen werden von Unternehmen des Einzelhandels. Das gilt auch für Kooperationen von Einzelhändlern. Dabei darf die Sonderregelung entweder von der Einkaufskooperation oder von dem Einzelhändler in Anspruch genommen werden. Eine Abschreibung derselben Ware sowohl beim Einzelhändler als auch bei der Einkaufskooperation ist nicht zulässig. Hersteller und Großhändler von verderblicher Ware für die Gastronomie und den Garten- und Gemüsebau (Zierpflanzenerzeuger) können die Sonderregelung für Einzelhändler ebenfalls in Anspruch nehmen. Eine Abschreibung derselben Ware bei verschiedenen Unternehmen ist nicht gestattet. Unternehmen, die im Vergleichsmonat in 2019 mindestens 70 % ihres Umsatzes mit stationärem Handel erzielten, gelten für Zwecke dieser Regelung als antragsberechtigt.

Die neuen Bestimmungen legen also fest, dass im Prinzip neben Brauern auch Gastro-Verleger überschüssige MHD-Ware als Fixkosten ansetzen können. Allerdings gibt es laut INSIDERN noch viele zum Teil ungeklärte Details. So gilt die Regelung bislang nur für Händler, die antragsberechtigt für die Überbrückungshilfe III sind - was wiederum bedeutet, dass sie keine "verbundenen Unternehmen" sein dürfen. Doch was sind "verbundene Unternehmen"? Auch mit Blick auf Umsatzrückgänge, Einkaufskonditionen uvm. geht die Rechnerei jetzt erst richtig los.

Der jetzt erzielte Wortlaut ist für Brauer und Handel aber ein Etappenerfolg. Nach einer aufwändigen Unterschriftenaktion hatten sich Deutscher Brauer-Bund und die Privaten Brauer Anfang letzter Woche mit einem Offenen Brief an die Politik gewandt, der u.a. die Fixkostenerstattung bei MHD-Ware als Forderung formulierte - offenbar mit Erfolg.

 

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