Ist das der Durchbruch für die Einbeziehung von MHD-Ware in die Fixkostenerstattung? Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) feiert sich seit heute morgen dafür, dass er die Bundesregierung dazu gebracht habe, Brauern und Winzern im Rahmen der Überbrückungshilfe III eine Warenwertabschreibung von 100 Prozent auf verderbliche Warezu gewähren. Was damit allerdings genau gemeint ist, war bis Freitag abend nicht klar. Bislang ist nur von Brauern, Winzern und Großhändlern für Garten- und Gemüseanbau die Rede. Womöglich war der bayerische Minister mit seinem Vorpreschen auch etwas schnell. Bis Freitag abend fanden sich noch keine Regelungstexte in den einschlägigen Veröffentlichungen. Unwahrscheinlich auch, dass nach einer Videoschalte am Donerstag abend die "Bundesregierung" so schnell zu einer Entscheidung zusammengekommen ist.
Mit der wie auch immer gearteten Neuregelung könnten die Brauer das überschüssige Fassbier für die im Lockdown geschlossene Gastronomie als Fixkosten bei der Bundeshilfe geltend machen, heißt es von Seiten des bayerischen Wirtschaftsministeriums.
Anfang dieser Woche hatten der Deutsche Brauer-Bund und die Privaten Brauer in einem Offenen Brief eben die Fixkostenerstattung auch auf verderbliche Ware gefordert. Aiwanger wiederum hatte am gestrigen Donnerstag in München zu einem bayerischen Brauerei-Gipfel geladen. Auch andere Gastrolieferanten (u.a. der Bundesverband des Getränkefachgroßhandels) drängen auf Berücksichtigung von verderblicher Ware.