Radeberger (siehe Bild) tut es, AB Inbevund eine Vielzahl von anderen Brauereien auch. Sie verlängern das Mindesthaltbarkeitsdatum ihrer Fassbiere. Damit wird nicht nur ablaufende Rückware wieder verkehrsfähig, sondern auch das Risiko verringert, dass GFGH und Wirte ihre bestellten Mengen nicht losbekommen. In den kommenden Monaten muss in allen Regionen weiter mit lokalen Lockdowns gerechnet werden. die Nachfrage ist extrem schwer zu kalkulieren.
Lebensmittelrechtlich ist ein solches Vorgehen einwandfrei. Bier wird nicht giftig. Und auch geschmackliche Beeinträchtigungen sind bei sachgemäßer Lagerung und Schanktechnik höchstens marginal. Eine generelle Verlängerung ist eher mit Marketing-Risiken behaftet. Wirte und Verbraucher könnten den Eindruck erhalten, ihnen würde olles Bier angedreht, was im Lockdown nicht zu verkaufen war. Tatsächlich widmete gestern die Tageszeitung Welt dem Thema eine ganze Seite, und auch die Webseite Getränke News berichtete über die MHD-Verlängerungen.
Wie so oft war es die Warsteiner Brauerei, die in den Berichten am meisten Haue abbekam und sich in die Defensive gedrängt sah. Auch Warsteiner hängt streng nach dem Vorbild Radeberger eine Fasskrause aus Papier an die KEGs, auf der ein um zwei Monate verlängertes MHD verzeichnet ist: "Länger haltbar bei gewohnter Spitzenqualität!" Sprecherin Sinje Vogelsang erklärt die Maßnahmen tapfer mit dem Verzicht auf unnötige Lebensmittelverschwendung. Zudem wolle man nachhaltig handeln und Rücklieferungen per LKW verhindern.
Für die Öffentlichkeit aber, die kürzlich noch zusehen durfte, wie Brauer Fassbier in den Gully schütteten, ist die Praxis irritierend.