Muss eine "Vitaminbombe" zwangsläufig Vitamine enthalten? Und was passiert anzunehmender Weise, wenn das "Immunsystem Salsa tanzt"? Das Landgericht München I hat jetzt im Fall eines Herstellers von Erfrischungsgetränken entschieden, dass mit der o.g. Deklaration eine "gesundheitsbezogene Aussage" getroffen wird, die aber durch die Zutatenliste resp. die geltende Health-Claims-Verordnung nicht gedeckt sei. Das Gericht gab damit einer Klage der Wettbewerbszentrale statt; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.