Die Neumarkter Lammbräu muss ihr selbst so deklariertes Bio-Mineralwasser nun vor dem Bundesgerichtshof verteidigen. Wie jetzt bekannt wurde, hat die Wettbewerbszentrale Revision gegen das Urteil des OLG Nürnberg -Fürth eingelegt.
Am 15. November hatte das OLG in zweiter Instanz den Neumarktern die Deklarierung eines Mineralwassers als "Bio" weitgehend zugestanden; in erster Instanz (vor dem LG Nürnberg) hatte die klagende Wettbewerbszentrale ium Januar 2011 noch wie der klare Sieger des Verfahrens ausgesehen. Von der jetzt anstehenden Entscheidung des BGH erhoffen sich Kläger wie Beklagte eine Grundsatzentscheidung in Sachen Bio-Mineralwasser.