Lemonaid am Ziel. Die Mindestzuckergrenze für Limonaden ist aus den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke gestrichen. Der Fachausschuss Getränke, das Expertengremium der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK), beschreibt in seinem neuen Leitsatzentwurf nun nur noch einen üblichen Gesamtzuckergehalt von 7 Gramm pro 100 Milliliter oder mehr bei Limonaden. Damit ist die Zucker-Farce rund um Lemonaid beendet. Verbraucherschützer aus Hamburg und Bonn hatten seit 2019 den zu geringen Zuckergehalt von unter 7g/100ml in den Lemonaid-Sorten Limette und Maracuja beanstandet. Bürokratisch natürlich total korrekt: zu wenig Zucker, ergo keine Limo. Der Verbraucher muss vor Unterzuckerung geschützt werden! Die Lemonaid-Gründer Paul Bethke und Felix Langguth nutzten diese Steilvorlage für einen raffinierten Zucker-PR-Stunt und schlachteten den Behörden-Irrsinn für ihre Zwecke mit Wortspielen wie „Amtlich unterzuckert“ oder „Zuckergehalt: Gesetzesniedrig“ aus. Nun haben sie gewonnen.
Darauf öffnen wir uns jetzt erstmal ein Bier – oder ist das jetzt auch eine Limo? Wir sind verwirrt...
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