Zwei Jahre nach dem spektakulären Freispruch für Carlsberg Deutschland (und seinen Ex-Chef W. Burgard) vor dem Düsseldorfer OLG rollt der 6. Kartellsenat unter Vorsitz von Dr. Ulrich Egger den Prozess um ein vermeintliches Kartellvergehen im Jahr 2007 von vorne auf. Im ersten Prozess hatte die Staatsanwaltschaft im Schlussplädoyer ein Bußgeld von 250 Mio Euro für Carlsberg und von 300.000 Euro für Burgard gefordert. Im April 2019 hatte ein anderer Senat auf Verjährung entschieden, doch der von Kartellamt/Generalstaatsanwaltschaft angerufene BGH sah die Sache anders und verwies das Verfahren zurück (INSIDE 862: „Bierkartell doch nicht verjährt!“). Nun geht‘s am 12. Mai los.
Indes stehen beim OLG Düsseldorf auch in Sachen „Kölsch-Kartell“ die Uhren wieder auf Null. Nach einer nicht zustande gekommenen Einigung in 2020 wollen Kartellamt/Staatsanwaltschaft jetzt viele Zeugen persönlich vorladen. Ab 17. 3. sind dem Vernehmen nach neun Verhandlungstage angesetzt. Früh, Gaffel und Erzquell hätten sich 2020 auf eine Art Deal einlassen können - Bußgeldminderung gegen Geständnis. Die Einlassungen der Verantwortlichen, die auf Freispruch pochen, wurden von der Gegenseite aber nicht als Geständnis interpretiert - weshalb die 13 Jahre alte Kölsch-Posse nun munter (und teuer) in die nächste Runde geht.
Artikel aus INSIDE 872