Der Bundestag hat gestern abend dem Verpackungsgesetz in geänderter Fassung zugestimmt. Nachdem das von Umweltministerin Barbara Hendricks entworfene Gesetz vom Bundesrat zerpflückt und zurück in den Bundestag geschickt wurde, haben die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD eine Beschlussempfehlung vorgelegt, in der für die Getränkebranche wesentliche Veränderungen aufgenommen wurden.
Neben der bereits enthaltenen besseren Unterscheidbarkeit von Einweg- und Mehrwegflaschen, die den Einzelhandel zu einer gut sichtbaren Regalkennzeichnung zwingt, bleibt auch die Mehrwegquote im Gesetz enthalten. Damit sind die Forderungen der Mehrweg-Lobby (u.a DUH, Bundesverband des GFGH) erfüllt worden.
Hendricks spricht heute in einer Pressemitteilung von einer "appelativen" Mehrwegquote, die nun in ihrem im Gesetz enthalten sei. Tatsächlich aber ist die Quote mehr als eine "appellative" Luftnummer. In einer gleichzeitig vom Bundestag angenommenen Beschlussempfehlung werden für den Fall einer Unterschreitung Restriktionen angeregt. Sollte die Zielvorgabe von 70% in drei Jahren nicht erreicht werden, wovon auszugehen ist (bei der letzten Messung 2014 lag der MW-Anteil bei 45%), sollen laut der Empfehlung explizit "weitergehende rechtliche Maßnahmen" ergriffen werden.
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<link fileadmin user_upload pdf entschliessungsantrag_zu_mehrweg.pdf _blank>HIER DER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG ZUR MEHRWEGQUOTE