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Verpackungsgesetz: Das wird neu

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) hat heute Änderungen des Verpackungsgesetzes im Kabinett beraten lassen. Jetzt muss noch der Bundestag zustimmen. Die für die Getränkebranche wichtigsten Eckpunkte in der Übersicht:

- Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen für unterwegs oder To-Go-Getränke verkaufen, sind ab 2023 verpflichtet, ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als das Produkt in der Einwegverpackung. Außerdem müssen für alle Angebotsgrößen eines To-Go-Getränks entsprechende Mehrwegbecher zur Verfügung stehen. Von der Pflicht ausgenommen sind zum Beispiel Imbisse, Spätkauf-Läden und Kioske, in denen insgesamt fünf Beschäftigte oder weniger arbeiten und die eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben. Aber sie müssen den Kundinnen und Kunden ermöglichen, deren eigene Mehrwegbehälter zu befüllen.

- Ab 2022 gibt es eine Pfandpflicht auf alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff. Auch müssen dann alle Getränkedosen bepfandet werden. Bislang waren z.B. Fruchtsaftschorlen mit Kohlensäure pfandpflichtig, ein Fruchtsaft ohne Kohlensäure hingegen nicht. Künftig gilt grundsätzlich: Ist eine Getränkeflasche aus Einwegplastik, dann wird sie mit einem Pfand belegt. Ausnahmen für Fruchtsäfte oder alkoholische Mischgetränke in Einwegkunststoff-Getränkeflaschen oder Getränkedosen fallen weg. Für Milch oder Milcherzeugnisse gilt eine Übergangsfrist bis 2024.

- Ab 2025 sollen mindestens 25 % Altplastik in einer PET-Flasche receycelt sein, ab 1. Januar 2030 liegt die Quote dann bei mindestens 30 %. Die Hersteller können selbst entscheiden, ob sie diese Quote pro Flasche oder über ein Jahr verteilt in Bezug auf ihre gesamte Flaschenproduktion erfüllen möchten.

Die Reaktionen auf das neue Papier fallen erwartungsgemäß unterschiedlich aus. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat zum Thema Einweg/Mehrwegbecher in der Gastronomie Widerspruch eingelegt - schon heute "bieten große Kaffeehäuser Mehrwegbecher an, allerdings oft als reine Alibilösungen, die kaum gefördert und gezielt klein gehalten werden."  Die DUH bekräftigte in diesem Zusammenhang ihre Forderung nach einer Abgabe auf Einwegverpackungen: "Damit die während der Corona-Krise nochmals gestiegenen to-go-Abfallmengen wirklich reduziert werden, braucht es eine Lenkungsabgabe auf Einweg von mindestens 20 Cent.

Kritik, wenn auch in einer ganz anderen Richtung, kommt vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga). „Wir befinden uns in einer Situation, in der unsere Branche ums Überleben kämpft“, sagte Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. „Ich bitte um Verständnis, dass neue Dokumentationspflichten für die Gaststätten und zusätzliche Kosten durch die Einführung der Mehrwegsystemen inmitten einer Pandemie nicht mit Begeisterung aufgenommen werden.“

 

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