Die Systemgastrokette Bolero ist in finanziellen Schwierigkeiten. Seit dem Jahreswechsel 2017/2018 gehört die 1990 von den Gastro Consulting-Gesellschaftern Christoph Strenger, Roland Koch und Michael Maier gegründete Bolero Holding GmbH dem Münchner Finanzinvestor Aurelius. Bereits seit dem 29. Juni befinden sich neun von elf Standorten (Braunschweig, Bremen, Kassel, Lübeck, Posthausen, Hamburg-Rotherbaum, Hamburg-Wandsbek, Rheine und Schwerin) in einem vorläufigen Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung.
Zum vorläufigen Sachwalter in allen neun Eigenverwaltungsverfahren bestellte das Gericht den Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies von Reimer Rechtsanwälte. Die bisherige Geschäftsführung der Bolero-Gruppe wird bei der Durchführung des Insolvenz- und Insolvenzplanverfahrens insolvenzrechtlich und kaufmännisch von zwei Restrukturierung- und Sanierungsexperten unterstützt. Die Restaurant- und Barkette soll an fast allen Standorten uneingeschränkt fortgeführt werden.
Das Unternehmen habe den Schritt der gerichtlichen Sanierung in Form der Eigenverwaltung gewählt, um nach Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens Ende 2020 / Anfang 2021 die wirtschaftlich schweren Folgen der Covid-19-Pandemie zu beseitigen, heißt es seitens der Kanzlei Reimer Rechtsanwälte.
Noch 2018 gab das Unternehmen an, zu expandieren. Bis 2025 plante man mit 15 neuen Filialen. Nach Vapiano und Maredo ist Bolero die dritte große Systemgastrokette, die in diesem Jahr in die Insolvenz rutscht. Bis spätestens November wolle die Bolero-Gruppe ihren Gläubigern einen Insolvenzplan zur Abstimmung vorlegen.