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Insolvenzanträge: Weiterer Aufschub?

Nach der gestrigen einstimmigen Forderung des Bundesrates, die Insolvenzantragspflicht über den 31. Januar 2021 hinaus zu verlängern, ist jetzt der Bundestag gefordert. Das Bundesland Hessen hatte über seinen Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) und Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) einen entsprechenden Antrag eingebracht. Dabei ist von einer weiteren Aussetzung der Insolvenzantragspflicht über den 31.Januar hinaus die Rede - für einen Zeitraum von zwei Monaten, also bis Ende März.

Zur Begründung hieß es, die Lage habe sich dramatischer entwickelt als erwartet und die weitreichenden Beschränkungen führten bei Unternehmen zu schmerzhaften Umsatzeinbußen. Zuvor hatte sich bereits das Bundesjustizministerium mit Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) dafür ausgesprochen, die Insolvenzantragspflicht weiter auszusetzen.

Wie schon bei der zweiten Verlängerung der Frist im vergangenen Jahr heißt es auch diesmal, die Regelung soll nur für jene gelten, die wegen Corona in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind und noch auf Hilfsgelder warten. Vor allem in der Union hatten sich zuletzt aber auch Widerstände gegen eine erneute Verlängerung der Frist abgezeichnet. U.a. hatte der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, darauf hingewiesen, dass die Aussetzung der Antragspflicht gemeinsam mit der SPD erst im Dezember verlängert worden sei. - Angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl im Herbst gilt aber als unwahrscheinlich, dass sich die Union letztlich einer Verlängerung der Frist widersetzt.

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