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Tankstellen-Verkaufsverbot kommt vors Verfassungsgericht

Die Tankstellen-Pächterin

Annette Eisenberg aus Konstanz hat stellvertretend für 1850 Tankstellenbetreiber Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen das nächtliche Alkoholverkaufsverbot eingelegt.

In Baden-Württemberg dürfen Tankstellen und Kioske seit 1. März zwischen 22 Uhr abends und 5 Uhr morgens keinen Alkohol mehr verkaufen. Die Karlsruher Richter kündigten an, noch in diesem Jahr über die Beschwerde zu entscheiden. (23.8.2010, 12.15 Uhr)

 

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