Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat am heutigen Dienstag die Beschwerde der Stadt München zurückgewiesen und das nächtliche, stadtweite Münchner Alkoholverbot (INSIDE berichtete) von OB Dieter Reiter kassiert. Die Maßnahmen seien unverhältnismäßig, so die Begründung des Verwaltungsgerichtshofs. Damit wurde in zweiter Instanz die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom Freitag bestätigt. Letzte Woche hatte ein 35-jähriger Münchner gegen das Alkoholverbot wegen Unverhältnismäßigkeit geklagt. Gegen den Beschluss des BayVGH gibt es keine Rechtsmittel.
OB Reiter soll laut Bild-Zeitung umgehend auf das Urteil reagiert und die Allgemeinverfügung zurückgezogen haben. Er habe allerdings die Stadtverwaltung damit beauftragt, eine neue Allgemeinverfügung zu erlassen, die alle Punkte der richterlichen Entscheidung beachtet. Im Detail soll das künftige Verbot nicht mehr stadtweit gelten, sondern nur noch für lokale Hotspots.