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Gericht bleibt für Härle weiter unbekömmlich

Auch das OLG Stuttgart ist der Ansicht, dass Brauer nicht mit dem Claim "bekömmlich" für ihr Bier werben dürfen. Der Leutkirchner Bräu Gottfried Härle hat heute die nächste Gerichtsverhandlung zur Sache verloren. Begründung der Kammer (wie schon bei der Erstinstanz beim LG Ravensburg vor einem Jahr): "Bekömmlich" sei eine gesundheitsbezogene Angabe und falle damit unter die Health-Claims-Verordnung der EU. Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) aus Berlin hatte gegen Härle geklagt.

 

Die Causa ist an Abstrusität kaum zu überbieten; viele Brauer bewerben ihr Bier seit Generationen mit dem Claim "bekömmlich", ohne dass sich irgendwer daran stieß. Härle bleibt jetzt nur noch der Gang zum Bundesgerichtshof; er ließ nach der Urteilsverkündung offen, ob er diesen Weg antreten wird. Im Vorfeld der Gerichtsentscheidung wurde auch immer wieder die letzte Möglichkeit ventiliert, die strittige Deklaration als historisch und damit quasi als Kulturgut per se zu begründen; auch dieser Weg könnte, wenn überhaupt erfolgreich, zumindest lange und steinig werden.

 

Bereits nach dem ersten Urteil aus Ravensburg hatte Härle 2015 alle Etiketten durchstreichen bzw. neu machen lassen; immerhin war er damit auf einen Schlag bundesweit bekannt (INSIDE 734).

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