Die Brauerei Härle aus Leutkirch im Kreis Ravensburg darf ihre Biersorten nicht mehr mit dem Begriff "bekömmlich" anpreisen. Das hat heute das Landgericht Ravensburg entscheiden. Kläger war der Berliner Verband Sozialer Wettbewerbe (VSW). Dieser versteht den Ausdruck "bekömmlich" als einen Health Claim, der für Bier nicht zugelassen sei.
Gottfried Härle wollte sich im Vorfeld der Verhandlung nicht auf einen Vergleich einlassen. Er hatte stets argumentiert, der von der Familienbrauerei schon seit 80 Jahren verwendete Begriff "bekömmlich" stehe für Genuss und nicht für Gesundheit. Härle hatte schon vor der Verhandlung angekündigt, im Falle einer Niederlage vor dem Landgericht in die nächste Instanz gehen zu wollen.