Noch kein INSIDER?

JETZT ZUGANG SICHERN!

Wählen Sie Ihre Anmeldeoption.

Schnell und unkompliziert INSIDER werden!

Weiter

Brauerei Härle: Unbekömmliches Urteil

Die Brauerei Härle aus Leutkirch im Kreis Ravensburg darf ihre Biersorten nicht mehr mit dem Begriff "bekömmlich" anpreisen. Das hat heute das Landgericht Ravensburg entscheiden. Kläger war der Berliner Verband Sozialer Wettbewerbe (VSW). Dieser versteht den Ausdruck "bekömmlich" als einen Health Claim, der für Bier nicht zugelassen sei.

 

Gottfried Härle wollte sich im Vorfeld der Verhandlung nicht auf einen Vergleich einlassen. Er hatte stets  argumentiert, der von der Familienbrauerei schon seit 80 Jahren verwendete Begriff "bekömmlich" stehe für Genuss und nicht für Gesundheit. Härle hatte schon vor der Verhandlung angekündigt, im Falle einer Niederlage vor dem Landgericht in die nächste Instanz gehen zu wollen.

Kopf der Woche
08.11.2024

45
/2024

Jannik Weitzl

Weiterlesen
Print-Ausgabe
08.11.2024

Neu!
#963

AB Inbevs Epic Desaster

Zum Inhalt