Auch wenn die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sich selbst dafür feiert –das jüngste Urteil des EU-Gerichts in Sachen „pfandfreie Abgabe von Getränkedosen an der deutsch-dänischen Grenzregion“ geht dann doch eher auf das Konto von Dansk Erhverv, eines Berufsverbandes, der die Interessen dänischer Unternehmen vertritt. Der Verband hatte vor der EU-Kommission geklagt, die Pfandbefreiung für Dänen, die in den Grenzshops auf deutschem Gebiet einkauften, stelle eine „rechtswidrige (...) Beihilfe für eine Gruppe von Einzelhandelsunternehmen“ dar. Nach einer Abweisung der Klage wanderte der Fall zum EU-Gericht, das sie jetzt wegen eines Rechtsfehlers wieder an die Kommission zurückverwies. Was auch bedeutet: Der Fall ist noch nicht abgeschlossen, sondern nur vertagt. Erst im April hatte die DUH beim VG Schleswig eine Untätigkeitsklage gegen den Landkreis Schleswig-Flensburg eingereicht. Nach vorsichtigen Schätzungen verkaufen die sogenannten Bordershops jährlich rund 650 Mio Dosen pfandfrei an dänische Kunden, die pro forma garantieren müssen, sie nicht in Deutschalnd auszutrinken und zu entsorgen.
Artikel aus INSIDE 879