Nach der erfolglosen Beschwerde vor dem Europäischen Patentamt gegen das auf eine Zuchtsorte bei Braugerste angemeldete Carlsberg-/Heineken-Patent (EP2373154) dürfen weiterhin ohne Gentechnik gezüchtete Gerstenpflanzen als „Erfindung“ beansprucht werden, zudem die Ernte und das daraus hergestellte Bier. U.a. bäuerliche Gruppierungen und der Verband Katholisches Landvolk wollten das verhindern. Im speziellen Fall gelten die Auswirkungen des Patents in Deutschland allerdings für überschaubar.
Artikel aus INSIDE 879