Im Streit der Ex-Gesellschafter des Starnberger Brauhauses hat es heute eine erstaunliche Wende vor dem OLG München gegeben. Anders als noch das Landgericht München II kam das OLG zur Auffassung, dass dem früheren Mitgesellschafter Karl Heinz Krawczyk jene 10 % der Anteile an der Brauerei zustehen, die ihm eine Gesellschafterversammlung Anfang 2019 weggenommen hatte.
Da das OLG zugleich keine Revision zuließ, bleibt dem derzeitigen Hauptgesellschafter Florian Schuh (auf dessen Betreiben hin Krawczyk die Anteile verloren hatte) nur noch der Weg einer Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH. Delikat ist die Angelegenheit auch deshalb, weil Schuh soeben einen Minderheitsanteil am Starnberger Brauhaus an Krombacher resp. die Schadebergs verkauft hat.