Zwei Wochen nach einem ersten „Praxisdialog“ hat das vom Umweltbundesamt UBA dazu beauftragte Institut Ökopol nachgelegt. Laut INSIDERN lief die Branchenanhörung diesmal deutlich konkreter ab – was daran lag, dass sich diverse Verbände zwischenzeitlich abgestimmt und in Stellung gebracht hatten.
Vor wenigen Wochen – und damit noch kurz vor der Bundestagswahl – hatten Ökopol (Institut für Ökologie und Politik), die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM), Prof. Dr. Thomas Schomerus und die Kanzlei Prof. Versteyl Rechtsanwälte ungeahnte Aktionitis in Sachen Mehrwegquote entfacht (INSIDE 886). Vereinfacht ausgedrückt eruiert das UBA via Ökopol bei den beteiligten Verbänden – die Einwegfraktion blieb außen vor –, wie die im Verpackungsgesetz vorgeschriebene Mehrwegquote von 70% bei Getränken erreicht werden kann. Lenkungsabgabe/-steuer auf Einwegverpackungen? Eine verpflichtende Mehrwegquote für den Handel?
Nicht zuletzt die Initiative Pro Mehrweg sah nach dem ersten Treffen Anlass, die Verantwortlichen bei Ökopol einzunorden. Mit Verweis auf ein von Prof. Dr. Remo Klinger verfasstes Rechtsgutachten zur Zulässigkeit einer Lenkungsabgabe auf Einweggetränkeverpackungen stellte Pro Mehrweg die beim ersten Treffen angedachte „Verpackungssteuer“ ins Feuer. Politikern klingeln beim Namen Remo Klinger schnell die Ohren. Nach juristischen Schlachten ums Dosenpfand in den Nullerjahren avancierte Klinger als Anwalt der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zum maßgeblichen Diesel- und Feinstaub-Kläger. Bei Pro Mehrweg mag man auch deshalb gute Gründe gefunden haben, Klinger als Rechtsgutachter i.S. Lenkungsabgabe einzusetzen. So kommt denn auch das Gutachten zum Ergebnis, dass „der Einführung einer Lenkungsabgabe auf Einweggetränkeverpackungen in Höhe von 0,20 Euro (...) keine rechtlichen Bedenken entgegenstehen (..)“, wenn bestimmte EU- und nationale Rechte beachtet werden.
Klingers Gutachten wird auf der Mehrwegseite mit der gleichen Vehemenz ins Feld geführt, wie sie dem renommierten Ifeu-Institut Parteilichkeit zugunsten der Einweglobby unterstellt (siehe auch S. 11ff). Das Institut für Energie und Umweltforschung Heidelberg (Ifeu) hatte vor zwei Jahren eine vom Fachverband Kartonverpackung für flüssige Nahrungsmittel (FKN) beauftragte Ökobilanz zu Milch- und Fruchtsaftverpackungen verfasst – und musste kräftig Prügel dafür einstecken. Pikant: Am 18. Oktober sitzt auch der Ifeu-Fachbereichsleiter für Raum- und Umweltplanung Benedikt Kauertz mit am Tisch, wenn sich die Mehrwegfraktion erstmals über Optimierungspotenziale bei Getränkeverpackungen abstimmt.
Nicht jeder der beim „Praxisdialog 2“ Anwesenden soll laut INSIDERN das Thema im common sense interpretiert haben. Ein Hamburger Craftbrauer etwa soll referiert haben, mangels eigener Waschmaschine nur Neuglas einzuspeisen – in bestimmten Kreisen gängige Praxis, aber im Ökopol-Zusammenhang wenig zielführend, was ihm dann auch recht schnell deutlich gemacht wurde. Abgesehen davon waren sich alle weitgehend einig darin, dass Leergut, Logistik und Pfandsysteme nach vielen Jahrzehnten geübter Routine eine digitale Frischzellenkur brauchen. Zum 1.1.2023 müssen im To-Go-Bereich neben dem herkömmlichen Einweg- auch Mehrwegoptionen angeboten werden. „Wie Pilze“, so Teilnehmer der illustren Runde, sprießen dort Start-ups aus dem Boden, die digitale Plattformen für den Tag X bereitstellen. Bei der eher behäbigen Getränke-Mehrwegseite möchte man sich dann nicht fragen lassen, warum man das in 30 Jahren nicht geschafft hat.
Artikel aus INSIDE 887