Noch kein INSIDER?

JETZT ZUGANG SICHERN!

Wählen Sie Ihre Anmeldeoption.

Schnell und unkompliziert INSIDER werden!

Weiter

Rothaus: Strafbewehrte Unterlassungserklärung

Rothaus-Vorstand Christian Rasch

Mit einem Interview in einem regionalen Wirtschaftsmagazin (Econo) hatte Rothaus-Chef Christian Rasch kürzlich für Empörung gesorgt. Rasch damals: "„Wir sind die einzige Brauerei in Baden-Württemberg, die ausschließlich die beste Qualitätsstufe an Gerstenmalz kauft. Wir kaufen 30 Prozent der gesamten Ernte vom Aromahopfen aus Tettnang. Unsere Wettbewerber haben höhere Personal- und Werbekosten. Das kompensieren sie, indem sie ihre Rohstoffe billiger auf dem Weltmarkt einkaufen. Dann kommt der Hopfen aus Russland, Bulgarien oder Australien.“


Nach lautstarken Protesten der Konkurrenz nimmt Rasch seine Worte reumütig zurück:  „Sollte der Eindruck entstanden sein, Rothaus solle auf einem Sockel positioniert werden, bedauere ich dies sehr“, schreibt Rasch an die Econo-Redaktion. „Es liegt uns auch nichts ferner, als über andere Brauereien zu urteilen. Das Urteil über ein Bräu und seine Qualität trifft einzig der Verbraucher.“ Gerade die „Brauer mit Leib und Seele“, würden, so säuselt Rasch nun brav, „ein qualitativ hochwertiges Lebensmittel erzeugen, das Kundinnen und Kunden eine absolute Top-Qualität garantiert“.

 

Den Hintergrund kennen INSIDER: Mitglied bei den Brauern mit Leib und Seele ist u.a. Gottfried Härle. Der ist nicht nur Bräu am Bodensee, sondern auch Gründungsmitglied der baden-württembergischen Grünen, also just der Partei, der auch Raschs Aufsichtratsvorsitzender, der baden-württembergische Verbraucherschutz-Minister Alexander Bonde angehört.

 

Auf dem Einlauf für Rasch über den kurzen Dienstweg ließ es der Verband der Privaten Brauereien jedoch nicht beruhen. So hat der Rothaus-Chef auch noch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben müssen. Er darf die dämliche Aussage nicht wiederholen. Für den Fall einer künftigen, schuldhaften Zuwiderhandlung hat sich die Brauerei zudem verpflichtet, an den Verband Private Brauereien eine angemessene, von ihm nach billigem Ermessen zu bestimmende Vertragsstrafe zu bezahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist.

 

Kopf der Woche
08.11.2024

45
/2024

Jannik Weitzl

Weiterlesen
Print-Ausgabe
08.11.2024

Neu!
#963

AB Inbevs Epic Desaster

Zum Inhalt