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Kölsch-Kartell: Freispruch gefordert

In der quälenden Endlos-Nummer um das vermeintliche Kölsch-Kartell wurden am Mittwoch vor dem 4. Kartellsenat des OLG Düsseldorf die Plädoyers gehalten. Wie die Lebensmittelzeitung berichtet, beantragten die Verteidiger der betroffenen Brauereien Früh, Gaffel und Erzquell Freisprüche. Früh und Gaffel plädierten hilfsweise auf Einstellung des Verfahrens aufgrund Verjährung. Im Falle einer Verurteilung sprachen sich die Verteidiger laut LZ für Bußgelder am unteren Rand der im Juni 2020 erfolgten Verständigung aus.

Damals einigte man sich auf einen Bußgeldkorridor mit einer Spanne von 10.000 bis 50.000 Euro für Privatpersonen und 53.000 Euro bis 570.000 Euro für die betroffenen Brauereien. Ursprünglich hatten die Kartellbehörden Bußgeldzahlungen in Höhe von je gut drei Mio Euro (Gaffel und Früh) und 700.000 Euro (Erzquell) verhängt. Doch der Deal (Bußgeldminderung gegen Geständnis) kam nicht zustande. Die Einlassungen der Verantwortlichen wurden von Staatsanwaltschaft und Kartellamt nicht als Geständnis interpretiert. Die mittlerweile 13 Jahre alte Kölsch-Posse wird deshalb seit März neu aufgerollt. In zwei Wochen muss nun ein Urteil gefällt werden.

Indes hat am heutigen Freitag ebenfalls am OLG Düsseldorf in der Causa "Bierkartell" die erneute Verhandlung gegen Carlsberg und den früheren Gf Wolfgang Burgard unter der Leitung des Vorsitzenden Richters Dr. Ulrich Egger begonnen. Bis Ende November sind insgesamt 33 Verhandlungstage anberaumt. 

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