Die Zuckerfarce zwischen Lemonaid und der für Produkt-Deklarationen verantwortlichen Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) scheint nicht enden zu wollen. Dabei ist die Sache wohl längst erledigt. Zwar hat Lemonaid jüngst mitgeteilt, die eigenen Limonaden ab sofort mit einem Warnhinweis („Achtung, wenig Zucker“) zu bekleben, der denen auf Zigarettenschachteln ähnelt. Damit wollen die Hamburger werbewirksam gegen den neuen Leitsatzentwurf protestieren. In diesem heißt es wörtlich: „Bei Limonaden, die weniger als 7 g/100 ml Gesamtzucker aufweisen und keine Süßungsmittel enthalten, wird der geringere Zuckergehalt hinreichend kenntlich gemacht.” Dieser erneute PR-Zug im Zuckerstreit wird von der wafg als „Selbstprofilierung“ gerügt. Die DLMBK lässt die Lemonaid-Kampagne ebenfalls abtropfen: In den Leitsätzen für die Deklaration sei nun mal die allgemeine Verkehrsauffassung beschrieben, also neben der Verbrauchererwartung auch der redliche Hersteller- und Handelsbrauch für Erfrischungsgetränke.
Eine durch den Fachausschuss Getränke vorgenommene Marktübersicht von über 80 Limonaden hatte demnach ergeben, dass bei etwa zwei Dritteln der Limonaden Zuckergehalte zwischen 7 und 11 g/100 ml üblich sind. „Bei dem Drittel – mit Zuckergehalten von 0 bis weniger als 7 g/100 ml – weisen die meisten Etiketten auf den niedrigeren Zuckergehalt hin. Nur vereinzelte Anbieter geben keinen Hinweis zu einem geringen Zuckergehalt. Wer also die Bezeichnung ‚Limonade‘ für sein Erzeugnis wählt und dabei im üblichen Zuckerbereich liegt, braucht keine besondere Kennzeichnung vorzunehmen“, erklärt die Vorsitzende der DLMBK, Dr. Birgit Rehlender, auf INSIDE-Nachfrage. „Wenn der Zuckergehalt nicht im dafür üblichen Bereich liegt und die Abweichung nicht kenntlich gemacht werden soll, kann der Anbieter sein Getränk auch als ‚Erfrischungsgetränk‘ bezeichnen, was viele machen. Eine Notwendigkeit, auf den für Limonaden üblichen Zuckergehalt zu verzichten, besteht somit nicht“, bügelt Dr. Rehlender die Lemonaid-Attacke ab. Aktuell läuft das öffentliche Anhörungsverfahren zum „Leitsatzentwurf für Erfrischungsgetränke“, zu dem Einwendungen abgegeben werden können. Lemonaid hat dies gemacht.
Artikel aus INSIDE 874