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Kaufland: Anzapfverbot ad acta

Bundeskartellamt in Bonn

Das Bundeskartellamt hat seine Ermittlungen gegen Kaufland wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen das sog. Anzapfverbot eingestellt. Das teilte die Bonner Behörde am heutigen Donnerstag mit. Begründet wird dieser Schritt damit, dass die Tochter der Schwarz-Gruppe ihre Sonderforderungen aufgrund des Verfahrens insofern präzisiert habe, dass keine kartellrechtlichen Bedenken mehr bestünden. 

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, erläutert: „Entscheidend ist, dass solche Sonderforderungen nicht ohne eine entsprechende Gegenleistung erhoben werden. Die Forderungen werden von Kaufland nur erhoben, wenn ein Lieferant auf diese Forderung eingeht und umgekehrt tatsächlich von einer Gegenleistung profitiert. Konkret bedeutet das: Listung in neuen Standorten, höhere Umsätze und Werbung für die Lieferanten.Nachdem die Sonderkonditionen dahingehend modifiziert wurden, haben wir das Verfahren eingestellt.“

Das Kartellamt teilt weiter mit, dass die Lieferanten im Einzelfall zukünftig besser für sich kalkulieren könnten, in welchem Maße sie von der Gegenleistung von Kaufland profitieren. Kaufland erhalte eine Vergütung, wenn ein Lieferant in einem oder mehreren neuen Kaufland-Standorten gelisten werden will und dadurch tatsächlich höhere Umsätze erziele (sog. Distributionsvergütung). Kaufland verzichte hingegen auf eine Vergütung, wenn die Umsätze eines Lieferanten deutlich hinter den Erwartungen zurückblieben.

In die Bewertung der Sonderforderungen sei auch einbezogen worden, dass diese von Kaufland nur zeitlich begrenzt - bis zur vollständigen Integration der ehemaligen Real-Filialen Ende des Jahres 2022 - erhoben werden. Eine Doppelvergütung finde zudem nicht statt, so das Kartellamt.

Kaufland werde die Vereinbarung zur Distributionsvergütung und Verkaufsförderung nach diesen Maßgaben gegenüber seinen Lieferanten schriftlich klarstellen, heißt es seitens der Behörde.

Bereits im Mai hatte das Kartellamt in Sachen Anzapfverbot einen "Freibrief" an Edeka erteilt.

Hier finden Sie das Schreiben des Kartellamts im Wortlaut.

 

 

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