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Hans im Glück vs. Peter Pane, Folge 31

Mit Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 17.11.2017 (Az.: 2.03 O 384/17) wurde gegen die Paniceus Gastro Systemzentrale GmbH (Peter Pane) auf Antrag der Hans im Glück Franchise GmbH eine einstweilige Verfügung wegen unwahrer Tatsachenbehauptung erlassen.

 

Peter Pane hatte am 07.11.2017 in einer Pressemeldung ("Rückschlag für Hans im Glück...") mit Zitaten des Geschäftsführers Patrick Junge falsch verlautbaren lassen, dass in einem Beschluss des Landgerichts München I die Unwirksamkeit der von Hans im Glück ausgesprochenen Kündigung festgestellt worden wäre. In Wahrheit hatten die Richter in Bezug auf den aktuellen Rechtsstreit zwischen den beiden Parteien lediglich einen sogenannten Hinweisbeschluss erlassen. Johannes Bühler, Geschäftsführer der Münchner dazu: "Paniceus hat damit gezielt eine falsche Aussage getätigt, die auf eine angebliche Entscheidung des Gerichts hindeutet".

 

Bei dem Streitfall geht es um gegenseitige Schadensersatzansprüche, der im Fall der Münchner Hans im Glück Franchise GmbH bei 9,3 Mio Euro gegenüber dem Ex-Franchisepartner Patrick Junge liegt.

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