Ein halbes Jahr nach seiner "Gelsenkirchener Erklärung" hat das "Bündnis zum Schutz des Wassers" seine Forderung wiederholt, "Fracking in Einzugsgebieten von Mineral- und Heilquellen, von Brunnen für Brauereien und für die Herstellung von Erfrischungsgetränken, für die Trinkwasserversorgung und für die Lebensmittelherstellung" müsse "generell untersagt werden". Dem Bündnis ist aktuell auch die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) mit ihren rund 200.000 Mitgliedern beigetreten; schon seit Gründung gehören ihm der Deutsche Brauer-Bund, der Verband Deutscher Mineralbrunnen, die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke, die Gelsenwasser AG und die Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke an der Ruhr an.
Um die Forderung nach einem gänzlichen Verbot von Fracking windet sich das Bündnis etwas rum. Die Bundesregierung solle "entschlossen handeln und für unkonventionelles Fracking generell klare Schranken setzen", heißt es in einer heute veröffentlichten Erklärung. Positiv bewertet werden demnach die Pläne der Regierung, den Einfluss der Bundesländer und der örtlichen Wasserbehörden zu stärken sowie Fracking oberhalb von 3000 Metern generell zu verbieten. Das Bündnis fordert aber noch Nachbesserungen u.a. bei der Absicherung von "Erprobungsmaßnahmen" und bei Entschädigungsregelungen.