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Coke darf Monster ärgern

Alles rechtens! Ein Schiedsgericht der American Arbitration Association hat die Coca-Cola Company und Monster Beverage Corporation darüber informiert, dass die Einführung und der Verkauf von Coca-Cola Energy zulässig ist und keine Vertragsbedingungen zwischen den beiden Unternehmen verletzt werden.

Sowohl Coca-Cola als auch Monster akzeptieren die Entscheidung des Gerichts, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Nach einem Streit über unterschiedliche Auffassungen bzgl. der Vertragssprache, einigten sich Coca-Cola und Monster im Oktober 2018 darauf, den Streit vor der American Arbitation Association zu schlichten.

Monster Energy, an dem Coca-Cola mit 18% beteiligt ist, hatte auf die Einhaltung eines Nichtangriffspakts aus dem Jahr 2015 gepocht, also darauf, dass Coke keinen eigenen Energy-Drink unter der Dachmarke auf den Markt bringt. Noch während das Schiedsverfahren lief, hatte Coca-Cola zunächst in Ungarn und Spanien (April 2019), kurz darauf auch in Deutschland seinen Energy-Drink eingeführt. Nun entschieden die Schiedsrichter, dass die Marke Coca-Cola Energy eine Ausnahme darstelle und somit Wettbewerb gegen Monster aufbauen dürfe.

Nach dem Urteil kann Coca-Cola weiterhin Coca-Cola Energy verkaufen und vertreiben. Coca-Cola ist es auch erlaubt, das Produkt in weiteren Märkten weltweit einzuführen.

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