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Champagner vs. Schampus

Beim Landgericht Nürnberg-Fürth steht am morgigen Mittwoch eine Entscheidung in Sachen Schampus Bavaria an. Der Jahrgangssekt der Sektkellerei J. Oppmann aus Würzburg wird resp. wurde bis vor kurzem über die Rewe vertrieben - zu einem Preis von 7,99 Euro. Nach einer EV des Comité Champagne musste die Kellerei das Getränk wieder aus dem Markt nehmen - und klagt jetzt ihrerseits mit einer Feststellungsklage in erster Instanz.

Vorstand Christian Meier stellte sich von Anfang an - Schampus Bavaria kam kurz vor Ausbruch der Corona-Krise in den Handel - auf den Standpunkt, "Schampus" sei ein umgangssprachlicher Ausdruck für Schaumweine aller Art. Diese Auffassung wird von der französischen Champagnerwirtschaft explizit nicht geteilt, deren Comité Champagne eine Verwässerung des geschützten Begriffs Champagner unter allen Umständen verhindern will.

Die Chancen der Würzburger Kellerei in der Erstinstanz werden als gering eingeschätzt. Vorstand Meier hat allerdings angekündigt, durch alle Instanzen zu klagen. Die Marke wurde bereits vor einem Jahr angemeldet, Status ist aber immer noch "Anmeldung eingetragen". In der Vergangenheit wurden immer wieder "Schampus"-Produkte außergerichtlich beerdigt, etwa im Frühjahr 2019 "die kleinste Schampusflasche der Welt“ des Händlers Jürgen Zielinski-Lick.

 

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