Ein Kommentar des Bundesrates zum geplanten Verpackungsgesetz sorgt für ordentlich Wirbel in den Lobbyverbänden. Wie heute zuerst die Welt berichtete, sind vor allem die in der Länderkammer organisierten rot-grünen Bundesländer unzufrieden mit dem bisherigen Gesetzentwurf und fordern entsprechend Nachbesserungen bei der Einweg-Kennzeichnung und bei der Frage, was wie bepfandet werden soll.
<link fileadmin user_upload pdf bundesrat.pdf _blank>Wortlaut (pdf) der"Empfehlung" der Ausschüsse an das Bundesrats-Plenum
Diese Forderungen lassen sich mit viel gutem Willen so interpretieren, dass der Bundesrat auch die Bepfandung von Wein- und Schnapsflaschen, Saftbehältnissen und Milchkartons fordert - gemäß dem Motto, dass es künftig nicht mehr auf den Inhalt, sondern eben auf die Art der Verpackung ankommt. Bislang werden ja z.B. Spirituosen oder Saft nicht bepfandet, Bier aber schon.
Seit Jahren gibt es darum Streit; entsprechend melden auch sowohl Milch- wie auch Weinindustrie Protest an. Die Stellungnahme des Bundesrates gilt aber eher als Versuchsballon für die Frage, was ins das neue Verpackungsgesetz rein darf und was nicht. Jetzt muss sich das Bundesumweltministerium nacharbeiten, dass geht das Gesetz seinen Weg über Bundestag und dann eben auch Bundesrat.
Beobachter erwarten, dass es in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu einer finalen Entscheidung kommt. Es ist anzunehmen, dass die neuen Vorschläge zur Pfandpflicht im BuMi durchfallen und auch nicht den Bundestag passieren. Der Bundesrat kann das Gesetz dann zwar nicht direkt ablehnen; er kann aber, wie von INSIDE (Ausgabe 766) erklärt, unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Diskontinuität das Verfahren so lange verzögern, bis im Spätsommer 2017 ein neuer Bundestag gewählt ist.
In einigen Bereichen ist die "Empfehlung" des Bundesrates eine Ohrfeige für das Bundesumweltministerium. U.a. heißt es in den Empfehlungen des Ausschüsse zur späteren Abstimmung durch das Bundesrats-Plenum: "Mit großem Bedauern wird festgestellt, dass die Bundesregierung den seit Jahrzehnten bestehenden Konsens zum Mehrwegschutz aufkündigt und nun keine Zielvorgaben für Mehrweganteile mehr vorsieht. Der Bundesrat hält die Abschaffung der Zielvorgaben für Mehrweganteile für ein fatales Signal, auch weiter rückläufige Quoten politisch zu akzeptieren."