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Bierdosen-Flashmob schreibt Rechtsgeschichte

Ein für heute abend (18.15 bis 18.30) in Passau geplanter "Bierdosen-Flashmob" darf nun doch stattfinden; mit der Causa hatte sich am Schluss sogar das Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Die Veranstalter wollen mit dem Flashmob (bei dem jeder Teilnehmer auf Kommando eine Dose Bier öffnen und austrinken soll) "gegen die Alkoholverbote im öffentlichen Raum und die Privatisierung der inneren Sicherheit (auch im Kontext der Alkoholverbote) demonstrieren".

 

Der Flashmob geht zurück auf den Juristen Florian Albrecht vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht an der Universität Passau. Albrecht gilt als streitbarer Verfechter liberaler Gesetze des öffentlichen Raums und macht seit Jahren mit seinem Kreuzzug gegen immer restriktivere Alkoholgesetze von sich reden, die in Wahrheit oft nur monetären Interessen Einzelner dienen (<link http: www.lto.de recht hintergruende h streit-um-alkoholverbote-rucksacktrinker-duerfen-mitfeiern _blank>Artikel bei Legal Tribune Online). Vor Jahren machte Albrecht zudem von sich reden, weil er sich im Sinne der Freiheitsrechte für Rockergruppen einsetzte, denen das Tragen von Abzeichen verboten worden war.

 

Das Amtsgericht Passau hatte die Veranstaltung letzte Woche verboten. Im Prinzip ging es bei dem Verfahren um die Frage, ob die vom Grundgesetz geschützte Versammlungsfreiheit ein Betretungsrecht für privates Eigentum (zu diesem zählt der Passauer Nibelungenplatz) vorsieht oder eben nicht. Das Bundesverfassungsgericht entscheid jetzt pro Flashmob, auch deshalb, weil "es bislang an gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Inanspruchnahme von öffentlich zugänglich gemachten, aber in privater Hand gehaltenen Grundstücken für Versammlungen fehlt und eine inhaltlich abschließende Entscheidung im Eilverfahren nicht möglich war." (Beschl. v. 18.07.2015, Az. 1 BvQ 25/15).

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